Schutz und Management

Das Wattenmeer ist ein Naturraum von weltweiter Bedeutung entlang der Küste im dicht besiedelten Mitteleuropa, für das drei Staaten zuständig sind. Zu den zentralen Belastungen gehören die Fischerei, Industrieanlagen, Häfen und Schiffsverkehr sowie der Klimawandel. Schutz und Erhalt des Ökosystems Wattenmeer muss daher das zentrale Element aller Planungen und Vorhaben im Gebiet sein.

Schutz und Management dieses wertvollen Ökosystems wurde seit 1978 durch die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) wahrgenommen. Heute steht fast die gesamte Küste des Wattenmeers als Nationalpark oder Naturschutzgebiet unter Schutz. Das Managementsystem, das jeweils durch die zuständigen Behörden umgesetzt wird, ist eine Kombination aus nationalen Managementsystemen sowie Dem SIMP Integrierenden Managementplan für das EINE Weltnaturerbe Wattenmeer (The SIMP Integrated Management Plan for ONE Wadden Sea World Heritage - SIMP) und dem trilateralen Wattenmeerplan (Wadden Sea Plan - WSP).

 

Der SIMP Integrierender Managementplan für das EINE Weltnaturerbe Wattenmeer (SIMP)

Bei der Annahme der Erweiterung des Weltnaturerbes Wattenmeer im Jahr 2014 beauftragte das Welterbekomitee die TWSC mit der Entwicklung eines einheitlichen integrierenden Managementplans. Die Kooperation verpflichtete sich auf politischer Ebene zu dieser Aufgabe und setzte 2018 in der Leeuwarden-Erklärung den Rahmen für die Entwicklung des Integrierenden Managementplans für das EINE Weltnaturerbe Wattenmeer (The SIMP Integrated Management Plan for ONE Wadden Sea World Heritage - SIMP).

Am Entwicklungsprozess des SIMP waren Gebietsmanager*innen, politische Entscheidungstragende und Expert*innen innerhalb und außerhalb der TWSC-Arbeitsgruppen beteiligt. Eine Konsultationsphase mit den Beiräten, dem politischen Rat, dem Wadden Sea Team der Umweltverbände und dem trilateralen Wadden Sea Forum verfeinerte den Plans. Der SIMP wurde mit der Unterzeichnung der Wilhelmshavener Erklärung am 15. Mai 2023 angenommen. Eine Microsite mit weiteren Informationen befindet sich im Aufbau.

Was ist der Zweck?

Das Hauptziel des SIMP ist es, die kontinuierliche Verbesserung des koordinierten Managements zur Erhaltung des grenzüberschreitenden Weltnaturerbes Wattenmeer zu unterstützen. Der Schwerpunkt des SIMP liegt also auf dem Schutz und Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV).

Was ist der Status des SIMP?

Der SIMP ist eine politische Vereinbarung der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit, d.h. er ist ein rechtlich nicht bindendes Dokument von gemeinsamem politischem Interesse. Bestehende politische Dokumente und rechtsverbindliche Instrumente auf trilateraler, regionaler, nationaler oder lokaler Ebene werden durch diesen Plan nicht verändert oder beeinträchtigt.

In welchem Verhältnis steht der Plan zum Wattenmeerplan?

Der SIMP ändert keine bestehenden nationalen oder trilateralen Pläne oder Richtlinien und ist eine Ergänzugn des Wattenmeerplans. Der SIMP fungiert als Dach für bestehende Pläne und Richtlinien und liefert Informationen darüber, wie diese trilateral für die wichtigsten Fragen des Naturschutzmanagements umgesetzt werden.

Leitbild, Vision und Ziele der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit und Managementprinzipien des Wattenmeerplans als Grundlage für den SIMP.


 

Trilateraler Wattenmeerplan (WSP)

Der trilaterale Wattenmeerplan (Wadden Sea Plan - WSP) ist die gemeinsame Grundlage für die Politik und Verwaltung zum Schutz des Wattenmeergebiets und seines nachhaltigen Managements. Er ist auch der Managementplan für die Weltnaturerbestätte Wattenmeer und somit die Grundlage für den Erhalt deren außergewöhnlichen universellen Werts. Der Wattenmeerplan wurde 1997 verabschiedet (Erklärung von Stade) und 2010 aktualisiert (Erklärung von Sylt); er beinhaltet die gemeinsame Vision, die Grundzüge, Politikvorhaben und gibt einen Rahmen für Maßnahmen.

Ein grundlegendes und einzigartiges Merkmal des Wattenmeerplans ist, dass er darauf abzielt, das gesamte Spektrum an Habitattypen zu erhalten, die zu einem natürlichen und dynamischen Wattenmeer gehören. Jeder dieser Lebensräume, für den gemeinsame trilaterale Ziele verabschiedet wurden, muss eine bestimmte Qualität (natürliche Dynamik, keine anthropogenen Störungen, keine Verschmutzung) aufweisen, die durch angemessene Managementmaßnahmen erreicht werden kann.

Das übergeordnete Ziel des Wattenmeerplans besteht darin, die Ziele der trilateralen Zusammenarbeit so umzusetzen, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung festgelegt sind: Erhalt des natürlichen Ökosystems, seiner Funktionen und der charakteristischen biologischen Vielfalt, Resilienz gegenüber der Auswirkungen des Klimawandels und anderer Entwicklungen, Erhalt der Landschaft und des kulturellen Erbes, nachhaltige Nutzung wie im Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Biologischen Vielfalt und der FFH-Richtlinie der Europäischen Union definiert sowie öffentliche Unterstützung für den Schutz des Wattenmeers.


 

Schutz und Management auf nationaler Ebene

Das dänische Wattenmeer ist durch die umfassenden Bestimmungen der Verordnung zum Natur- und Tierschutzgebiet Wattenmeer (Statutory Order on the Wadden Sea Nature and Wildlife Reserve) sowie durch die Stadtplanung und Verwaltung im Bereich der internationalen Schutzgebiete in der Wattenmeerregion geschützt. 2010 wurde der Dänische Wattenmeer-Nationalpark eingerichtet. Hier erfolgt die Umsetzung des Nationalparkplans, in dem die Leitlinien und Ziele dargelegt sind, durch die die für die Natur, die Landschaft und das kulturelle Erbe des Nationalparks anzustrebenden Werte erreicht werden sollen.

In Deutschland sind die Küsten-Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes zuständig, in dem die Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Naturschutzgebieten und Nationalparks festlegt sind. Das Gebiet des Weltnaturerbes umfasst drei Nationalparke: den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (1985 eingerichtet), den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer (1990 eingerichtet) und den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (1986 eingerichtet). Hauptaufgabe dieser Nationalparke besteht im Schutz des Wattenmeers und darin, den natürlichen Prozessen dort eine Entfaltung mit minimalen Störungen und sonstigen negativen Auswirkungen durch menschliche Aktivitäten zu ermöglichen. Jeder der drei Nationalparke ist nach einem eigenen Nationalparkgesetz nach Landesrecht geschützt. Die Nationalparkverwaltungen sind zuständig für die jeweilige rechtliche Umsetzung, wie auch für Gebietsschutz und –management.

In den Niederlanden wird der Schutz gewährleistet durch eine Kombination eines einzigartigen landesweiten raumplanerischen Ansatzes mit dem zentralen Planungsentscheid für das Wattenmeer (Key Planning Decision Wadden Sea), dem 3. Maßnahmenpaket zum Wattenmeer (3rd Policy Document Wadden Sea- PKB, seit 1980) mit der Ausweisung des Wattenmeers im Rahmen des Naturschutzgesetzes von 1998 und durch zusätzliche Ausweisungen im Rahmen weiterer Gesetze, z.B. des Flora- und Fauna Gesetzes. Zusammen mit dem grundlegenden ökologischen Rahmen (Ecological Main Structure - EHS) bilden sie die Grundlage für den Schutz und das Management des niederländischen Teils des Wattenmeers. Der Planungsentscheid Wattenmeer (PKB) definiert die übergeordneten Ziele wie Schutz, Management und Nutzung des Wattenmeers und ist für alle nationalen, regionalen und lokalen Behörden verbindlich.


 

EU-Gesetzgebung

Die EU-Umweltgesetzgebung ist von besonderer Bedeutung für das Wattenmeer und hat in den letzten 20 Jahren zunehmend an Geltung gewonnen. Von den zahlreichen EU-Rechtsakten im Umweltbereich sind die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie, die die Grundlage für das Natura-2000-Netzwerk bilden, sowie die Wasser-Rahmenrichtlinie und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die wichtigsten.


 

Völkerrecht

Das Wattenmeer fällt unter den Geltungsbereich einer Reihe von internationalen Übereinkünften. Das UNESCO-Welterbeübereinkommen von 1972 ist die Grundlage sämtlicher Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Weltnaturerbe-Status des Wattenmeers. Außerdem fällt das Wattenmeer in den Anwendungsbereich zahlreicher weiterer multilateraler Umweltabkommen, die unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geschlossen wurden, wie z.B. die Konvention zum Schutz der Biologischen Vielfalt (CBD), das Übereinkommen zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten (CMS) und deren Tochterübereinkommen, namentlich em Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen Wasservögel (AEWA), dem Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Ost- und Nordsee, des Nordostatlantiks und der Irischen See (ASCOBANS) und dem Abkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer, für die das Wattenmeersekretariat die Sekretariatsfunktion übernimmt. Aber auch das Ramsar-Übereinkommen (Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung), das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) und das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) sind für das Wattenmeer von Bedeutung.