TWSC-Stellungnahme zum UNESCO-Erhaltungszustandsbericht über das Weltnaturerbes Wattenmeer

Auf seiner 45. Sitzung (10. bis 25. September 2023) hat das Welterbekomitee eine vom Welterbezentrum und der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) erstellte Bewertung des Erhaltungszustands des Wattenmeeres verabschiedet. Dieser Bericht, als Teil des sogenannten reaktiven Überwachungsprozesses (ein vorgeschriebener Prozess im Rahmen der Welterbekonvention), wurde auf der Grundlage von Informationen erstellt, die dem Welterbezentrum von den Vertragsstaaten und Interessengruppen über Projekte und Entwicklungen übermittelt wurden, welche das Potenzial haben, den außergewöhnlichen universellen Wert des Wattenmeeres negativ zu beeinflussen.

Mit der Verabschiedung des Berichts und der darin enthaltenen Beschlussvorschläge brachte das Welterbekomitee seine Besorgnis über verschiedene menschliche Aktivitäten innerhalb, in der Nähe aber auch unterhalb des Weltnaturerbes Wattenmeer zum Ausdruck, einschließlich der Gewinnung von fossilen Stoffen und der Infrastruktur für erneuerbare Energien. Das Komitee fordert die Vertragsstaaten Dänemark, Deutschland und die Niederlande auf weitere umfassende Informationen zu liefern, um einen Überblick über mögliche Auswirkungen auf das grenzüberschreitende Welterbe zu erhalten. Dazu gehört auch die Erstellung einer strategischen Umweltverträglichkeitsstudie über die kumulativen Auswirkungen künftiger Pläne und Projekte auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte.

Diese Informationen, die auch die verschiedenen Schutzmaßnahmen im Weltnaturerbe Wattenmeer umfassen werden, dienen der Aktualisierung des Berichts über den Erhaltungszustand. Sie werden es dem Welterbekomitee ermöglichen, die Bewertung des Erhaltungszustands zu überprüfen und schließlich über die Notwendigkeit zu entscheiden, im nächsten Jahr spezifische Maßnahmen zu ergreifen. Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) von Dänemark, Deutschland und den Niederlanden bereitet mit Unterstützung des Gemeinsamen Wattenmeersekretariats einen gemeinsamen Bericht vor, um auf die Forderungen des Welterbekomitees einzugehen und auf die vorgebrachten Bedenken zu reagieren.

Das Welterbekomitee ist für die Umsetzung der Welterbekonvention zuständig, deren Ziel es ist, Kultur- und Naturerbestätten von universellem Wert zu identifizieren und zu schützen. Das Komitee setzt sich aus Vertreter*innen von 21 Vertragsstaaten des Übereinkommens zusammen, die von der Generalversammlung der Vertragsstaaten gewählt werden.

Alle Dokumente des Welterbekomitee-Treffens sind hier abrufbar: https://whc.unesco.org/en/sessions/45COM/