UN-Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention oder CMS), unterzeichnet im Jahr 1979, ist ein Übereinkommen im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Es bietet ein globales Forum für den Schutz und die nachhaltige Nutzung wandernder Tierarten und ihrer Lebensräume. Die CMS ist die einzige globale, zwischenstaatliche Organisation im Rahmen der UN, die ausschließlich für den Erhalt und das Management von wandernden terrestrischen und aquatischen Arten und Vögeln in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet gegründet wurde.
Aufgrund der Bedeutung des Wattenmeers für Zugvögel, aber auch für aquatische Tierarten, kooperiert die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit eng mit CMS. Die Wattenmeeranrainer unterzeichneten ein Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer (WSSA), das 1991 in Kraft trat. Es war das erste im Rahmen der CMS verabschiedete Abkommen. Das Gemeinsame Wattenmeersekretariat agiert auch als Sekretariat dieses trilateralen Übereinkommens. Ziel ist die enge Zusammenarbeit, durch die ein günstiger Erhaltungszustand der Seehundpopulationen im Wattenmeer erreicht und erhalten werden soll. Das Seehundabkommen enthält u. a. Bestimmungen zu Forschung, Monitoring, Habitatsschutz und Bewusstseinsbildung.